Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigst du eine ärztliche Verordnung.
Der Wortlaut auf der Überweisung sollte die Anzahl und die genaue Zeit der Therapie beinhalten wie z.B.
10x Ergotherapie à 60 Minuten 1-2x wöchentlich
Wenn duu eine Verordnung erhalten hast, machst du einen ersten Termin mit mir aus.
Solltest du im orthopädischen Bereich eine bevorstehende Operation haben, dann kontaktiere mich bitte bereits im Vorfeld, sobald dieser Termin feststeht, damit die Therapie nach der Operation zeitnah starten kann.
Kontaktiere mich gerne dafür per E-Mail oder Telefon. Sollte ich nicht erreichbar sein, bitte ich dich mir auf die Mobilbox zu sprechen. Ich rufe dich umgehend zurück.
info@ergotherapie-wagner.at
0677 64826285
Der Ersttermin ist bewilligungsfrei und dient dem Anamnesegespräch sowie der Befundung.
Unser Kennenlernen, deine Bedürfnisse und aktuellen Einschränkungen sind dabei im Fokus, sowie eine umfassende Befundung.
Gemeinsam legen wir deine Ziele fest und schauen, wo dein Weg hingehen soll.
Um sicherzugehen, dass du einen Teil der Behandlungskosten von der Versicherung zurückerstattet bekommen, ist es nötig, die Verordnung chefärztlich bewilligen zu lassen. Dies gilt aktuell nur für die SVS und KFA.
Dafür muss der Verordnungsschein mit dem zuvor von mir erstellten ergotherapeutischen Behandlungsplan an deine Versicherung gesendet werden.
Sobald die chefärztliche Bewilligung für deine Überweisung vorliegt und eine Kostenerstattung sichergestellt wurde, können die weiteren Termine fixiert werden.
Die Bewilligungspflicht wurde aktuell für die ÖGK und BVAEB ausgesetzt.
Wir arbeiten zusammen an den von uns vorher festgelegten Zielen. Dabei ist es wichtig, dass nicht ausschließlich ich zum Erfolg führe, sondern WIR gemeinsam.
In der letzten Therapie-Einheit werden die zu Beginn festgelegten Ziele überprüft und ein detaillierter Endstatus von dir erhoben. Anschließend werden weitere Schritte für die Zeit nach der Therapie vereinbart.
Nach Ende eines Therapieblocks erhälst du von mir per Post oder E-Mail eine Honorarnote.
Den Gesamtbetrag überweist du mir innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto.
Im Anschluss reiche ich die Honorarnote und Überweisung bei deiner Versicherung ein und ein Teil der Kosten wird dir von deiner Versicherung rückerstattet. Für die KFA kann ich aktuell noch nichts digital einreichen. In dem Fall müsstest du bitte selbst alles einreichen.
Wenn du eine Zusatzversicherung hast oder bei der Behindertenhilfe für Ergotherapie angesucht hast , besteht die Möglichkeit, die restlichen Kosten erstattet zu bekommen. Dafür musst du die Bestätigung deiner Pflichtversicherung und die Honorarnote bei deiner Zusatzversicherung bzw. der Behindertenhilfe einreichen.
Informiere dich dafür bitte selbständig bei deiner Zusatzversicherung.
Weitere Infos finden Sie unter: https://www.ergotherapie.at/faq/patientinnen
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