FAQ
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen.
Vor der Therapie & Organisation
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Ja. Die Ergotherapie ist ein gesetzlich geregeltes Heilverfahren. Damit wir starten können und du einen Anspruch auf Rückerstattung hast, benötigst du eine ärztliche Verordnung von deinem Haus- oder Facharzt (z. B. Orthopädie, Neurologie, Handchirurgie). Auf der Verordnung sollte stehen: 10x Ergotherapie à 45 Minuten (bzw. 60 Minuten bei neurologischen Erkrankungen).
Muss ich die Verordnung vorab chefärztlich bewilligen lassen?
Das kommt ganz auf deine Krankenkasse an:
- ÖGK und BVAEB: Aktuell ist die chefärztliche Bewilligungspflicht bei der ÖGK und BVAEB ausgesetzt. Das bedeutet: Du kommst einfach mit deiner unterschriebenen ärztlichen Verordnung zum ersten Termin zu mir und wir legen direkt los – ganz ohne bürokratische Wartezeit.
- SVS und KFA: Bei diesen beiden Kassen wird eine chefärztliche Bewilligung weiterhin zwingend benötigt. Bitte reiche deine Verordnung direkt nach dem Arztbesuch bei der SVS oder KFA ein, damit uns die Bewilligung zum Therapiestart vorliegt.
Tipp: Deinen ersten Termin kannst du dir trotzdem schon vorab online sichern, während die Bewilligung läuft!
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Bitte nimm deine ärztliche Verordnung, relevante medizinische Befunde (Röntgenbilder, OP-Berichte, Arztbriefe) und – falls vorhanden – deine Schienen mit. Wenn du bequeme Kleidung trägst, in der du dich gut bewegen kannst, ist das ideal.
Ich habe akute Beschwerden oder wurde gerade operiert. Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Bei akuten Verletzungen, postoperativer Nachbehandlung oder starken Schmerzen ist schnelles Handeln wichtig für den Heilungserfolg. Kontaktiere mich in diesem Fall am besten direkt telefonisch oder per E-Mail, auch wenn im Online-Kalender kein zeitnaher Termin frei scheint. Ich halte für Akutfälle ein Kontingent frei. Trag dich gerne auf meine Warteliste ein – ich melde mich, sobald ein Therapieplatz frei wird.
Bietest du auch Hausbesuche an?
Nein, ich biete Therapien ausschließlich in meinen Praxisräumlichkeiten in der Grünen Gasse an. Hausbesuche sind mir aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
Kosten & Krankenkasse
Wie läuft die Abrechnung und die Rückerstattung ab?
Das hängt ganz davon ab, bei welcher Krankenkasse du versichert bist:
- Für Versicherte der BVAEB (Kassenleistung): Da ich Vertragstherapeutin der BVAEB bin, verrechne ich die Therapiekosten direkt mit deiner Krankenkasse. Du musst vor Ort nichts bezahlen. Bitte beachte, dass die BVAEB für gesetzlich Versicherte einen Selbstbehalt vorsieht. Diesen Betrag stellt dir die BVAEB nach Abschluss der Therapie direkt im Nachgang per Rechnung zu.
- Für Versicherte der ÖGK & SVS (Wahltherapeutin mit Einreichservice): Du bezahlst jede Einheit unkompliziert nach der Behandlung direkt vor Ort (bar oder per Bankomat). Sobald deine Therapieserie abgeschlossen ist, übermittle ich deine Honorarnote und die Verordnung direkt elektronisch an deine Krankenkasse (ÖGK oder SVS). Du musst dich um keinen Papierkram kümmern und bekommst deinen Kostenersatz auf dein Konto überwiesen.
- Für Versicherte der KFA (Wahltherapeutin): Du bezahlst die Einheiten ebenfalls direkt vor Ort nach der Behandlung. Da bei der KFA eine elektronische Übermittlung durch mich nicht möglich ist, erhältst du am Ende der Therapieserie deine Honorarnote von mir ausgehändigt. Die Einreichung bei der KFA für deine Rückerstattung erledigst du in diesem Fall selbstständig (online oder postalisch).
Wie viel kostet mich eine Therapieeinheit tatsächlich?
Meine Honorarsätze für die Behandlung richten sich nach der Dauer der Einheit:
- 45 Minuten: € 80,-
- 60 Minuten: € 105,-
- Paraffinbad (30 Min.): € 18,-
Als Wahltherapeutin (für ÖGK, SVS, KFA) bezahlst du diesen Betrag zunächst vor Ort. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel 80 % ihres jeweiligen Kassen-Tarifs (nicht 80 % meines Honorars).
Hier ist deine exakte Übersicht für das Jahr 2026, welcher Selbstbehalt nach der Rückerstattung für dich übrig bleibt:
| Krankenkasse | Leistung / Dauer | Dein Honorar vor Ort | Erstattung der Kasse | Dein tatsächlicher Selbstbehalt |
|---|---|---|---|---|
| ÖGK & KFA | 45 Minuten | € 80,- | € 45,62 | € 34,38 |
| 60 Minuten | € 105,- | € 60,82 | € 44,18 | |
| SVS | 45 Minuten | € 80,- | € 45,51 | € 34,49 |
| 60 Minuten | € 105,- | € 60,68 | € 44,32 | |
| BVAEB | Kassenleistung | € 0,- | Direktabrechnung | Nur gesetzlicher Selbstbehalt, ca. 10–20 % via Kassen-Rechnung |
Kann ich den Restbetrag bei meiner Zusatzversicherung einreichen?
Ja, absolut! Am Ende unserer Therapieserie erhältst du von mir eine gesammelte Honorarnote. Diese kannst du gemeinsam mit dem Rückerstattungsbeleg deiner gesetzlichen Krankenkasse bei deiner privaten Zusatzversicherung einreichen. In den meisten Fällen übernimmt diese dann den verbleibenden Selbstbehalt zu 100 %.
Was bedeutet Wahltherapeutin und was bedeutet Kassentherapeutin?
Diese Begriffe regeln, wie die Abrechnung mit deiner Krankenkasse funktioniert:
- Als Kassentherapeutin (für Versicherte der BVAEB): Ich habe einen direkten Vertrag mit der BVAEB. Das bedeutet, dass ich die Therapiekosten direkt mit deiner Versicherung abrechne – für dich fallen vor Ort keine Kosten an. Die Kasse schreibt dir im Nachgang lediglich den gesetzlichen Selbstbehalt vor.
- Als Wahltherapeutin (für Versicherte der ÖGK, SVS und KFA): Ich habe keinen direkten Kassenvertrag mit diesen Kassen. Du bezahlst die Einheiten unkompliziert nach der Behandlung direkt vor Ort bei mir.
Bei der ÖGK und SVS übernehme ich nach Abschluss der Therapie das elektronische Einreichen der Honorarnote komplett für dich, damit du dein Geld automatisch zurück bekommst.
Einzig bei der KFA musst du die Honorarnote am Ende selbstständig (online oder postalisch) einreichen, da hier eine Direktübermittlung durch mich nicht möglich ist.
Bietest du auch Ergotherapie auf Kassenleistung an?
Ja, für Versicherte der BVAEB bin ich Vertragstherapeutin. Hier erfolgt die Abrechnung komplett direkt über die Kasse und die Therapie ist für dich kostenfrei. Für alle anderen Krankenkassen (wie ÖGK, SVS, KFA) arbeite ich als Wahltherapeutin.
Wie läuft die Einreichung bei der Sozialversicherung ab?
Hier genießt du bei mir einen ganz besonderen Service: Nach dem Ende deiner Therapieserie übermittle ich deine Honorarnote und die ärztliche Verordnung direkt elektronisch an deine Krankenkasse (ÖGK, SVS). Du musst dich um keinen Papierkram kümmern und das Geld wird dir automatisch überwiesen. Einzig bei der KFA ist diese Direktübermittlung systembedingt nicht möglich.
Wie viel bekomme ich von meiner Sozialversicherung zurückerstattet?
Meine Honorarsätze für die Behandlung richten sich nach der Dauer der Einheit:
- 45 Minuten: € 80,-
- 60 Minuten: € 105,-
- Paraffinbad (30 Min.): € 18,-
Als Wahltherapeutin (für ÖGK, SVS, KFA) bezahlst du diesen Betrag zunächst vor Ort. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel 80 % ihres jeweiligen Kassen-Tarifs (nicht 80 % meines Honorars).
Hier ist deine exakte Übersicht für das Jahr 2026, welcher Selbstbehalt nach der Rückerstattung für dich übrigbleibt:
| Krankenkasse | Leistung / Dauer | Dein Honorar vor Ort | Erstattung der Kasse | Dein tatsächlicher Selbstbehalt |
|---|---|---|---|---|
| ÖGK & KFA | 45 Minuten | € 80,- | € 45,62 | € 34,38 |
| 60 Minuten | € 105,- | € 60,82 | € 44,18 | |
| SVS | 45 Minuten | € 80,- | € 45,51 | € 34,49 |
| 60 Minuten | € 105,- | € 60,68 | € 44,32 | |
| BVAEB | Kassenleistung | € 0,- | Direktabrechnung | Nur gesetzlicher Selbstbehalt, ca. 10–20 % via Kassen-Rechnung |
Wie kann ich die Ergotherapie-Einheit bezahlen?
Du bezahlst jede Therapieeinheit ganz unkompliziert direkt im Anschluss an die Behandlung vor Ort in bar oder mit Bankomat-/Kreditkarte (per SumUp). Der Barbeleg wird dir danach sofort automatisch per E-Mail zugesendet.
Ablauf & Termine
Wie kann ich Termine buchen oder verschieben?
Deinen allerersten Termin (die Erstbehandlung) buchst du am einfachsten direkt hier über meinen Online-Kalender. Alle weiteren Folgetermine planen wir dann ganz individuell und persönlich nach der ersten Einheit in der Praxis.
Wichtiger Hinweis zu Absagen: Falls du einen Termin verschieben oder absagen musst, gib mir bitte mindestens 24 Stunden vorher Bescheid (per Telefon oder E-Mail). Bitte habe Verständnis dafür, dass nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Termine in voller Höhe privat in Rechnung gestellt werden müssen, da dieser Zeitraum exklusiv für dich reserviert war.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Eine Standard-Einheit (z. B. in der Handtherapie) dauert in der Regel 45 Minuten. Für komplexere Behandlungen, wie sie in der Neurologie oft notwendig sind, nehme ich mir intensiv 60 Minuten Zeit.
Wie viele Ergotherapie-Einheiten können wir machen?
Eine reguläre Verordnung umfasst meistens einen Block von 10 Therapieeinheiten. Wie viele Einheiten du insgesamt benötigst, hängt ganz von deinem Krankheitsbild, dem Heilungsverlauf und deinen persönlichen Zielen im Alltag ab.
Bekomme ich noch eine weitere Überweisung, wenn wir nach der ersten das Ziel noch nicht erreicht haben?
Ja, das ist kein Problem. Wenn nach den ersten 10 Einheiten noch therapeutischer Bedarf besteht, kann dein Arzt eine Folgeverordnung (z. B. über weitere 10 Einheiten) ausstellen. Wir besprechen den aktuellen Stand und die Empfehlung für die Weiterführung rechtzeitig vor dem Ende des ersten Blocks.
Kann ich Termine absagen und/oder verschieben? Was passiert, wenn ich einen Termin versäumt habe?
Falls dir etwas dazwischenkommt, kannst du deinen Termin bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei absagen oder verschieben (per Telefon oder E-Mail). Bitte habe Verständnis dafür, dass zu spät abgesagte oder ohne Absage versäumte Termine privat in voller Höhe in Rechnung gestellt werden müssen, da der Slot exklusiv für dich reserviert war und nicht mehr an Akutfälle vergeben werden kann. Diese Ausfallgebühr wird nicht von der Krankenkasse rückerstattet.
Praxis & Anfahrt
Wo befindet sich die Praxis?
Meine Praxis befindet sich in der Praxis Grüne Gasse, Grüne Gasse 59, 8020 Graz. Die Räumlichkeiten liegen im Hochparterre. Für einen sicheren und angenehmen Zugang ist im Stiegenhaus ein beidseitiger Handlauf vorhanden.
Wie komme ich mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zur Praxis?
Du erreichst die Praxis sehr gut über folgende Verbindungen:
- Bushaltestelle Bienengasse: Hier halten die Linien 40, 53 und 67. Von dort sind es nur wenige Gehminuten bis zur Praxis.
- Vom Lendplatz: Wenn du am Lendplatz ankommst, erreichst du die Praxis nach einem gemütlichen Fußweg von ca. 900 Metern (etwa 13 Minuten).
Kann ich bei der Praxis parken?
Ja, das Parken ist sehr unkompliziert. In der Straße sind immer zahlreiche freie Parkplätze vorhanden. Bitte beachte, dass es sich um eine Grüne Zone handelt. Ein Parkautomat befindet sich praktischerweise direkt vor der Haustüre.
Ein kleiner Tipp für die Anreise: Da das Bankomatzahlgerät am Automaten leider häufig streikt, nimm am besten etwas Kleingeld für den Parkschein mit!
Wie erreiche ich die Praxis mit dem Fahrrad?
Ich bin hervorragend an das Grazer Radnetz angebunden!
Du erreichst mich ganz einfach über den Murradweg (R2) – nimm einfach die Abzweigung über die Kalvarienbrücke. Direkt bei meiner Praxis gibt es zahlreiche öffentliche Fahrradständer, wo du dein Rad immer unkompliziert und sicher absperren kannst.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Ja. Die Ergotherapie ist ein gesetzlich geregeltes Heilverfahren. Damit wir starten können und du einen Anspruch auf Rückerstattung hast, benötigst du eine ärztliche Verordnung von deinem Haus- oder Facharzt (z. B. Orthopädie, Neurologie, Handchirurgie). Auf der Verordnung sollte stehen: 10x Ergotherapie à 45 Minuten (bzw. 60 Minuten bei neurologischen Erkrankungen).
Muss ich die Verordnung vorab chefärztlich bewilligen lassen?
Das kommt ganz auf deine Krankenkasse an:
- ÖGK und BVAEB: Aktuell ist die chefärztliche Bewilligungspflicht bei der ÖGK und BVAEB ausgesetzt. Das bedeutet: Du kommst einfach mit deiner unterschriebenen ärztlichen Verordnung zum ersten Termin zu mir und wir legen direkt los – ganz ohne bürokratische Wartezeit.
- SVS und KFA: Bei diesen beiden Kassen wird eine chefärztliche Bewilligung weiterhin zwingend benötigt. Bitte reiche deine Verordnung direkt nach dem Arztbesuch bei der SVS oder KFA ein, damit uns die Bewilligung zum Therapiestart vorliegt.
Tipp: Deinen ersten Termin kannst du dir trotzdem schon vorab online sichern, während die Bewilligung läuft!
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Bitte nimm deine ärztliche Verordnung, relevante medizinische Befunde (Röntgenbilder, OP-Berichte, Arztbriefe) und – falls vorhanden – deine Schienen mit. Wenn du bequeme Kleidung trägst, in der du dich gut bewegen kannst, ist das ideal.
Ich habe akute Beschwerden oder wurde gerade operiert. Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Bei akuten Verletzungen, postoperativer Nachbehandlung oder starken Schmerzen ist schnelles Handeln wichtig für den Heilungserfolg. Kontaktiere mich in diesem Fall am besten direkt telefonisch oder per E-Mail, auch wenn im Online-Kalender kein zeitnaher Termin frei scheint.
Ich halte für Akutfälle ein Kontingent frei. Trag dich gerne auf meine Warteliste ein – ich melde mich, sobald ein Therapieplatz frei wird.
Bietest du auch Hausbesuche an?
Nein, ich biete Therapien ausschließlich in meinen Praxisräumlichkeiten in der Grünen Gasse an. Hausbesuche sind mir aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
Wie läuft die Abrechnung und die Rückerstattung ab?
Das hängt ganz davon ab, bei welcher Krankenkasse du versichert bist:
- Für Versicherte der BVAEB (Kassenleistung): Da ich Vertragstherapeutin der BVAEB bin, verrechne ich die Therapiekosten direkt mit deiner Krankenkasse. Du musst vor Ort nichts bezahlen. Bitte beachte, dass die BVAEB für gesetzlich Versicherte einen Selbstbehalt vorsieht. Diesen Betrag stellt dir die BVAEB nach Abschluss der Therapie direkt im Nachgang per Rechnung zu.
- Für Versicherte der ÖGK & SVS (Wahltherapeutin mit Einreichservice): Du bezahlst jede Einheit unkompliziert nach der Behandlung direkt vor Ort (bar oder per Bankomat). Sobald deine Therapieserie abgeschlossen ist, übermittle ich deine Honorarnote und die Verordnung direkt elektronisch an deine Krankenkasse (ÖGK oder SVS). Du musst dich um keinen Papierkram kümmern und bekommst deinen Kostenersatz auf dein Konto überwiesen.
- Für Versicherte der KFA (Wahltherapeutin): Du bezahlst die Einheiten ebenfalls direkt vor Ort nach der Behandlung. Da bei der KFA eine elektronische Übermittlung durch mich nicht möglich ist, erhältst du am Ende der Therapieserie deine Honorarnote von mir ausgehändigt. Die Einreichung bei der KFA für deine Rückerstattung erledigst du in diesem Fall selbstständig (online oder postalisch).
Wie viel kostet mich eine Therapieeinheit tatsächlich?
Meine Honorarsätze für die Behandlung richten sich nach der Dauer der Einheit:
- 45 Minuten: € 80,-
- 60 Minuten: € 105,-
- Paraffinbad (30 Min.): € 18,-
Als Wahltherapeutin (für ÖGK, SVS, KFA) bezahlst du diesen Betrag zunächst vor Ort. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel 80 % ihres jeweiligen Kassen-Tarifs (nicht 80 % meines Honorars).
Hier ist deine exakte Übersicht für das Jahr 2026, welcher Selbstbehalt nach der Rückerstattung für dich übrig bleibt:
| Krankenkasse | Leistung / Dauer | Dein Honorar vor Ort | Erstattung der Kasse | Dein tatsächlicher Selbstbehalt |
|---|---|---|---|---|
| ÖGK & KFA | 45 Minuten | € 80,- | € 45,62 | € 34,38 |
| 60 Minuten | € 105,- | € 60,82 | € 44,18 | |
| SVS | 45 Minuten | € 80,- | € 45,51 | € 34,49 |
| 60 Minuten | € 105,- | € 60,68 | € 44,32 | |
| BVAEB | Kassenleistung | € 0,- | Direktabrechnung | Nur gesetzlicher Selbstbehalt, ca. 10–20 % via Kassen-Rechnung |
Kann ich den Restbetrag bei meiner Zusatzversicherung einreichen?
Ja, absolut! Am Ende unserer Therapieserie erhältst du von mir eine gesammelte Honorarnote. Diese kannst du gemeinsam mit dem Rückerstattungsbeleg deiner gesetzlichen Krankenkasse bei deiner privaten Zusatzversicherung einreichen. In den meisten Fällen übernimmt diese dann den verbleibenden Selbstbehalt zu 100 %.
Was bedeutet Wahltherapeutin und was bedeutet Kassentherapeutin?
Diese Begriffe regeln, wie die Abrechnung mit deiner Krankenkasse funktioniert:
- Als Kassentherapeutin (für Versicherte der BVAEB): Ich habe einen direkten Vertrag mit der BVAEB. Das bedeutet, dass ich die Therapiekosten direkt mit deiner Versicherung abrechne – für dich fallen vor Ort keine Kosten an. Die Kasse schreibt dir im Nachgang lediglich den gesetzlichen Selbstbehalt vor.
- Als Wahltherapeutin (für Versicherte der ÖGK, SVS und KFA): Ich habe keinen direkten Kassenvertrag mit diesen Kassen. Du bezahlst die Einheiten unkompliziert nach der Behandlung direkt vor Ort bei mir.
Bei der ÖGK und SVS übernehme ich nach Abschluss der Therapie das elektronische Einreichen der Honorarnote komplett für dich, damit du dein Geld automatisch zurück bekommst.
Einzig bei der KFA musst du die Honorarnote am Ende selbstständig (online oder postalisch) einreichen, da hier eine Direktübermittlung durch mich nicht möglich ist.
Bietest du auch Ergotherapie auf Kassenleistung an?
Ja, für Versicherte der BVAEB bin ich Vertragstherapeutin. Hier erfolgt die Abrechnung komplett direkt über die Kasse und die Therapie ist für dich kostenfrei. Für alle anderen Krankenkassen (wie ÖGK, SVS, KFA) arbeite ich als Wahltherapeutin.
Wie läuft die Einreichung bei der Sozialversicherung ab?
Hier genießt du bei mir einen ganz besonderen Service: Nach dem Ende deiner Therapieserie übermittle ich deine Honorarnote und die ärztliche Verordnung direkt elektronisch an deine Krankenkasse (ÖGK, SVS). Du musst dich um keinen Papierkram kümmern und das Geld wird dir automatisch überwiesen. Einzig bei der KFA ist diese Direktübermittlung systembedingt nicht möglich.
Wie viel bekomme ich von meiner Sozialversicherung zurückerstattet?
Meine Honorarsätze für die Behandlung richten sich nach der Dauer der Einheit:
- 45 Minuten: € 80,-
- 60 Minuten: € 105,-
- Paraffinbad (30 Min.): € 18,-
Als Wahltherapeutin (für ÖGK, SVS, KFA) bezahlst du diesen Betrag zunächst vor Ort. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel 80 % ihres jeweiligen Kassen-Tarifs (nicht 80 % meines Honorars).
Hier ist deine exakte Übersicht für das Jahr 2026, welcher Selbstbehalt nach der Rückerstattung für dich übrigbleibt:
| Krankenkasse | Leistung / Dauer | Dein Honorar vor Ort | Erstattung der Kasse | Dein tatsächlicher Selbstbehalt |
|---|---|---|---|---|
| ÖGK & KFA | 45 Minuten | € 80,- | € 45,62 | € 34,38 |
| 60 Minuten | € 105,- | € 60,82 | € 44,18 | |
| SVS | 45 Minuten | € 80,- | € 45,51 | € 34,49 |
| 60 Minuten | € 105,- | € 60,68 | € 44,32 | |
| BVAEB | Kassenleistung | € 0,- | Direktabrechnung | Nur gesetzlicher Selbstbehalt, ca. 10–20 % via Kassen-Rechnung |
Wie kann ich die Ergotherapie-Einheit bezahlen?
Du bezahlst jede Therapieeinheit ganz unkompliziert direkt im Anschluss an die Behandlung vor Ort in bar oder mit Bankomat-/Kreditkarte (per SumUp). Der Barbeleg wird dir danach sofort automatisch per E-Mail zugesendet.
Wie kann ich Termine buchen oder verschieben?
Deinen allerersten Termin (die Erstbehandlung) buchst du am einfachsten direkt hier über meinen Online-Kalender. Alle weiteren Folgetermine planen wir dann ganz individuell und persönlich nach der ersten Einheit in der Praxis.
Wichtiger Hinweis zu Absagen: Falls du einen Termin verschieben oder absagen musst, gib mir bitte mindestens 24 Stunden vorher Bescheid (per Telefon oder E-Mail). Bitte habe Verständnis dafür, dass nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Termine in voller Höhe privat in Rechnung gestellt werden müssen, da dieser Zeitraum exklusiv für dich reserviert war.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Eine Standard-Einheit (z. B. in der Handtherapie) dauert in der Regel 45 Minuten. Für komplexere Behandlungen, wie sie in der Neurologie oft notwendig sind, nehme ich mir intensiv 60 Minuten Zeit.
Wie viele Ergotherapie-Einheiten können wir machen?
Eine reguläre Verordnung umfasst meistens einen Block von 10 Therapieeinheiten. Wie viele Einheiten du insgesamt benötigst, hängt ganz von deinem Krankheitsbild, dem Heilungsverlauf und deinen persönlichen Zielen im Alltag ab.
Bekomme ich noch eine weitere Überweisung, wenn wir nach der ersten das Ziel noch nicht erreicht haben?
Ja, das ist kein Problem. Wenn nach den ersten 10 Einheiten noch therapeutischer Bedarf besteht, kann dein Arzt eine Folgeverordnung (z. B. über weitere 10 Einheiten) ausstellen. Wir besprechen den aktuellen Stand und die Empfehlung für die Weiterführung rechtzeitig vor dem Ende des ersten Blocks.
Kann ich Termine absagen und/oder verschieben? Was passiert, wenn ich einen Termin versäumt habe?
Falls dir etwas dazwischenkommt, kannst du deinen Termin bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei absagen oder verschieben (per Telefon oder E-Mail). Bitte habe Verständnis dafür, dass zu spät abgesagte oder ohne Absage versäumte Termine privat in voller Höhe in Rechnung gestellt werden müssen, da der Slot exklusiv für dich reserviert war und nicht mehr an Akutfälle vergeben werden kann. Diese Ausfallgebühr wird nicht von der Krankenkasse rückerstattet.
Wo befindet sich die Praxis?
Meine Praxis befindet sich in der Praxis Grüne Gasse, Grüne Gasse 59, 8020 Graz. Die Räumlichkeiten liegen im Hochparterre. Für einen sicheren und angenehmen Zugang ist im Stiegenhaus ein beidseitiger Handlauf vorhanden.
Wie komme ich mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zur Praxis?
Du erreichst die Praxis sehr gut über folgende Verbindungen:
- Bushaltestelle Bienengasse: Hier halten die Linien 40, 53 und 67. Von dort sind es nur wenige Gehminuten bis zur Praxis.
- Vom Lendplatz: Wenn du am Lendplatz ankommst, erreichst du die Praxis nach einem gemütlichen Fußweg von ca. 900 Metern (etwa 13 Minuten).
Kann ich bei der Praxis parken?
Ja, das Parken ist sehr unkompliziert. In der Straße sind immer zahlreiche freie Parkplätze vorhanden. Bitte beachte, dass es sich um eine Grüne Zone handelt. Ein Parkautomat befindet sich praktischerweise direkt vor der Haustüre.
Ein kleiner Tipp für die Anreise: Da das Bankomatzahlgerät am Automaten leider häufig streikt, nimm am besten etwas Kleingeld für den Parkschein mit!
Wie erreiche ich die Praxis mit dem Fahrrad?
Ich bin hervorragend an das Grazer Radnetz angebunden!
Du erreichst mich ganz einfach über den Murradweg (R2) – nimm einfach die Abzweigung über die Kalvarienbrücke. Direkt bei meiner Praxis gibt es zahlreiche öffentliche Fahrradständer, wo du dein Rad immer unkompliziert und sicher absperren kannst.